Rechtsprechung
OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GG Art. 34; ; BGB § 839; ; BauGB §§ 14, 16; ; LBauO-MV § 60 Abs. 1; ; LBauO-MV § 80 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage, ob die Untersagung der Nutzung eines Gebäudes durch einen Beamten des Bauordnungsamtes eine Amtspflichtverletzung darstellen kann
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bindung der Gerichte; Verwaltungsgerichtliche Vorentscheidung; Summarisches Verfahren; Nutzungsuntersagung; Anordnung sofortiger Vollziehung; Baumaßnahme
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90
Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages - …
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
Selbst wenn die beteiligten Amtsträger bei der Auslegung baurechtlicher Vorschriften zu einem unrichtigen Ergebnis gekommen wären, wäre ein Fahrlässigkeitsvorwurf dann nicht begründet, wenn sie ihre Entscheidung nach gewissenhafter tatsächlicher und rechtlicher Prüfung aufgrund vernünftiger Überlegungen getroffen haben (vgl. BGHZ 119, 365; BGH NJW 1994, 3158). - BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93
Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer …
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
Selbst wenn die beteiligten Amtsträger bei der Auslegung baurechtlicher Vorschriften zu einem unrichtigen Ergebnis gekommen wären, wäre ein Fahrlässigkeitsvorwurf dann nicht begründet, wenn sie ihre Entscheidung nach gewissenhafter tatsächlicher und rechtlicher Prüfung aufgrund vernünftiger Überlegungen getroffen haben (vgl. BGHZ 119, 365; BGH NJW 1994, 3158). - BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90
Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines …
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
Bei der Frage des Verschuldens des Beamten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, daß der Grundsatz, wonach dem Beamten kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten für rechtmäßig angesehen hat, dann nicht gilt, wenn in dem Verfahren lediglich eine summarische Prüfung erfolgt ist (vgl. BGHZ 97, 97/107; BGH NJW 1986, 2954 (LS); BGHZ 117, 240/250).
- BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84
Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch …
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
Bei der Frage des Verschuldens des Beamten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, daß der Grundsatz, wonach dem Beamten kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten für rechtmäßig angesehen hat, dann nicht gilt, wenn in dem Verfahren lediglich eine summarische Prüfung erfolgt ist (vgl. BGHZ 97, 97/107; BGH NJW 1986, 2954 (LS); BGHZ 117, 240/250). - BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86
Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den …
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
Hat ein Verwaltungsgericht einen Verwaltungsakt rechtskräftig aufgehoben, steht dessen" Rechtswidrigkeit damit fest (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 103, 242/250; BGHZ 121, 131/135; BGH NJW 1998, 2738). - BGH, 09.07.1998 - III ZR 87/97
Inhalt und Drittbezogenheit von Amtspflichten des Instituts für medizinische und …
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
Hat ein Verwaltungsgericht einen Verwaltungsakt rechtskräftig aufgehoben, steht dessen" Rechtswidrigkeit damit fest (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 103, 242/250; BGHZ 121, 131/135; BGH NJW 1998, 2738). - BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/88
Bindung der Gerichte an Entscheidung der Verwaltungsbehörde über Dienstunfall
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
Hat ein Verwaltungsgericht einen Verwaltungsakt rechtskräftig aufgehoben, steht dessen" Rechtswidrigkeit damit fest (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 103, 242/250; BGHZ 121, 131/135; BGH NJW 1998, 2738). - BGH, 22.04.1986 - III ZR 104/85
Schuldhafte Amtspflichtsverletzung - Bindungswirkung einer …
Auszug aus OLG Rostock, 13.04.2000 - 1 U 106/98
Bei der Frage des Verschuldens des Beamten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, daß der Grundsatz, wonach dem Beamten kein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten für rechtmäßig angesehen hat, dann nicht gilt, wenn in dem Verfahren lediglich eine summarische Prüfung erfolgt ist (vgl. BGHZ 97, 97/107; BGH NJW 1986, 2954 (LS); BGHZ 117, 240/250).